Sicher habt Ihr alle schon von der „Drosselkom“ gehört. Viel wurde in der Vergangenheit über die Pläne der Telekom zur Drosselung der Internetgeschwindigkeit berichtet. Nach erreichen eines bestimmten Datenvolumen im Monat soll die Surfgeschwindigkeit, ähnlich wie bei den Mobilfunktarifen, auf eine Minimalgeschwindigkeit gedrosselt werden. Die Pläne der Drosselkom, ähm, Telekom lösten scheinbar bei dessen Mitbewerbern Begeisterung aus. Viele der einschlägig bekannten Provider haben Ihrerseits eine Drosselung der Geschwindigkeit angekündigt… Nun kam raus: Das Landgericht Köln untersagt Pläne zur Internet Drosselung der Telekom. Und nun???
„Wat jetzt liebe Telekom. Vor Investitionen in flächendeckendes, schnelles Netz schreckt Ihr zurück. Aber davor die Kunden noch und noch mehr zu beschneiden nicht. Nicht das ich euch und Eure maximale 2MBit Leitung vermissen würde, funktionieren doch die 32MBit des Konkurrenten sehr gut. Aber ja sowas habt ihr ja auf dem Land über Jahre nicht hinbekommen… weil… weil is‘ nich‘! Klar! Nicht das mich eine solche Botschaft ein Stück weit freuen würde, aber … muhaaaa!“
Bleibt abzuwarten wie die Konzerne jetzt auf dieses Urteil reagieren. Da ich noch immer mit meinem Handy-Vertrag bei der Telekom bin hätte ich nichts dagegen wenn man die Geschwindigkeitsdrosslung auch hier unterbindet. Wie wär’s liebe Telekom? So als kleine Wiedergutmachung… 🙂